Leerwohnungsziffer 2026: Was Zentralschweizer Vermieter zur BFS-Bekanntgabe am 9. September wissen müssen

In vier Wochen gibt das Bundesamt für Statistik die neue Leerwohnungsziffer bekannt. Für Vermieter in Luzern und Zug ist das kein statistisches Ereignis, sondern eine strategische Zäsur — sie diktiert, wie viel Verhandlungsmacht Sie bei Neuvermietung haben, wie Ihre Bestandsmieter sich verhalten und ob Ihre Renditeliegenschaft im Wert steigt oder fällt.
Ich schreibe das an einem Montagmorgen im August. Vor gut einem Jahr, am 9. September 2025, hat das Bundesamt für Statistik die letzten Zahlen bekanntgegeben — und ich habe die Reaktion in Echtzeit erlebt: Vermieter, die zwei Wochen später anriefen und fragten, ob sie jetzt die Neuvermietungsmiete um vier Prozent anheben können. STWE-Präsidien, die eine Verwaltungswechsel-Diskussion vertagt haben, weil die Wohnung ihres Miteigentümers dann doch problemlos vermietet wurde. Käufer, die eine Renditeliegenschaft im Kanton Zug zum bereits stolzen Preis noch zwei Prozent draufgelegt haben, weil sie den Leerstands-Abschlag anpassen konnten.
Die Leerwohnungsziffer ist die unspektakulärste Zahl in der Schweizer Immobilienstatistik. Und gleichzeitig die einflussreichste. Sie diktiert, wer im Vermietungsmarkt am Steuer sitzt — die Vermieter oder die Mieter. Aktuell sitzen in der Zentralschweiz klar die Vermieter am Steuer. Die Frage ist nur: wie lange noch, und was mache ich daraus.
Von heute bis zur Bekanntgabe der 2026-Zahl sind es rund vier Wochen. Wer die Zeit klug nutzt, hat einen echten Vorsprung — nicht weil er die Zahl vorher weiss (das kann niemand), sondern weil er seine Strategie schon aufgebaut hat, während andere noch reagieren.
Was am 9. September 2026 passiert
Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht die Leerwohnungszählung jedes Jahr im September. Der Rhythmus ist seit Jahren stabil: Erhebung per Stichtag 1. Juni durch die Kantone und Gemeinden, Aggregation im Juli und August, Publikation Anfang September. Die 2025er Zahl kam am 9. September 2025 — für 2026 dürfte es derselbe Rhythmus sein.
Zeitgleich publizieren die kantonalen Statistikstellen ihre Detailanalysen. LUSTAT (Statistik Luzern) veröffentlicht die Zahlen pro Wahlkreis und Analyseregion, die Fachstelle Statistik Zug pro Gemeinde, das statistische Amt Uri, Schwyz und Nid- und Obwalden analog. Wenn Sie mit einer Liegenschaft in einer spezifischen Region arbeiten, ist die Regional-Zahl viel aussagekräftiger als der Kantonsschnitt — dazu später mehr.
Erwarteter BFS-Publikationstermin
Zeit bis zur Bekanntgabe
Erhebungs-Stichtag
Warum ist der Termin wichtig? Weil die Bekanntgabe drei Wellen auslöst. Erste Welle: Immobilien-Fachpresse (NZZ, Finews, Immobilien Business) analysieren die Zahlen und geben Empfehlungen — meist innerhalb von 24 Stunden. Zweite Welle: Bewerter (Wüest Partner, IAZI) passen ihre Bewertungsmodelle an, was Kaufinteressenten und Verkäufer beeinflusst. Dritte Welle: Vermieter, Bewirtschafter, STWE-Gemeinschaften und Käufer treffen strategische Entscheidungen — und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer die Zahl nur zur Kenntnis nimmt und weitermacht wie bisher, verpasst ein Zeitfenster. Wer vorbereitet ist, handelt.
Die aktuellen Zahlen: Zentralschweiz im Schweizer Vergleich
Bevor wir über die neue Zahl spekulieren, kurz der Referenzrahmen aus der letzten Bekanntgabe. Per 1. Juni 2025 lag die Leerwohnungsziffer in der Schweiz insgesamt bei 1.00 Prozent — 48'455 leere Wohnungen absolut. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug rund 3'500 Wohnungen, was den tiefsten Wert seit 12 Jahren markiert. Innerhalb der Schweiz gibt es aber massive kantonale Unterschiede.
Schweiz gesamt per 1.6.2025
Kanton Luzern (4. Jahr <1%)
Kanton Zug (Schlusslicht CH)
Der Kanton Luzern lag bei 0.78 Prozent — 1'665 leere Wohnungen inklusive Einfamilienhäusern, das vierte Jahr in Folge unter der 1-Prozent-Marke. Die Stadt Luzern selbst lag mit 1.01 Prozent leicht über dem kantonalen Mittel, was viele überrascht hat — Kern-Stadt ist in Zentralschweizer Kantonen selten der engste Markt, weil hier ständig neue Wohnungen gebaut werden (Eichhof-West, Kriens Mattenhof, etc.). Die eigentliche Enge sitzt in den Peripherie-Regionen: Sursee-Sempachersee mit 0.31 Prozent und Rottal-Wolhusen ebenfalls 0.31 Prozent. Das sind Regionen mit ländlicher Baulandknappheit und pendlernaher Bahnhof-Anbindung.
Kanton Zug ist noch enger. Mit 0.42 Prozent und nur 261 leeren Wohnungen absolut zählt Zug schweizweit zu den drei engsten Wohnmärkten. Das kommt nicht überraschend — Crypto Valley, Firmensitze wie Roche Diagnostics und Glencore, dazu die Steuerstruktur ziehen seit Jahren neue Bewohner an, während die Bautätigkeit hinter der Nachfrage bleibt. Wer eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Baar oder Zug-Stadt frei hat, hat aktuell 40 bis 80 Anfragen innert 14 Tagen.
Für die Uri-, Schwyz-, Nid- und Obwalden-Zahlen fehlen mir aktuell frische öffentliche Detaildaten, weil die kantonalen Statistikstellen dort weniger prominent publizieren. Die Grössenordnung ist ähnlich zu Luzern — überall unter 1 Prozent, mit Ausnahme einiger touristisch geprägter Regionen (Andermatt, Engelberg), wo die Zahlen von Zweit- und Ferienwohnungen verzerrt sind.
Was gilt überhaupt als leere Wohnung
Das ist eine der häufigsten Diskussionen, weil die Definition nicht intuitiv ist. Nach der BFS-Definition ist eine Wohnung leer, wenn sie am 1. Juni die folgenden Kriterien erfüllt: unmöbliert, bewohnbar, zur Miete oder zum Kauf ausgeschrieben, und länger als drei Monate ununterbrochen leer. Alle vier Kriterien müssen zutreffen. Was rausfällt: möblierte Wohnungen (Business-Apartments, Airbnb-artige Objekte), Wohnungen in Umbau oder Renovation, Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Wohnungen, die eine Familie nur temporär leer lässt.
Diese Definition hat Konsequenzen. Erstens: Der Airbnb-Boom in Luzern und Zug (rund 4'000 aktive Objekte, Wachstum letzte drei Jahre über 20 Prozent) ist statistisch unsichtbar in der Leerwohnungsziffer — obwohl diese Wohnungen dem regulären Vermietungsmarkt entzogen sind. Das erklärt zum Teil, warum die Leerwohnungsziffer weiter sinkt, obwohl die absolute Zahl an Neubauwohnungen steigt. Zweitens: Wohnungen, die zwar leer sind, aber nicht aktiv ausgeschrieben werden — etwa weil der Vermieter renoviert oder abwartet — zählen nicht mit. Der Vermieter, der seine Wohnung nach Auszug drei Wochen leer stehen lässt und dann neu vermietet, taucht in der Statistik nicht auf.
Die Erhebung selbst läuft über die Kantone. Gemeinden schicken Fragebögen an Bewirtschafter, Immobilienverwaltungen und einzelne Vermieter, und die Rückmeldungen werden zusammengeführt. Wer eine Wohnung frei hat und weder auf Homegate noch Flatfox noch bei einer Verwaltung ausgeschrieben ist, wird oft nicht erfasst. Das ist eine bekannte statistische Unschärfe, die die Zahl tendenziell nach unten drückt.
Was Sie für die 2026-Zahl erwarten dürfen
Meine ehrliche Einschätzung, ohne Kaffeesatz: Die Leerwohnungsziffer 2026 wird schweizweit vermutlich weiter sinken. Warum ich das denke — drei Faktoren, alle in dieselbe Richtung.
Erstens: Zuwanderung bleibt stark. Die Nettozuwanderung 2025 lag laut Bundesamt für Migration bei rund 70'000 Personen. Die Prognosen für 2026 zeigen keine spürbare Abschwächung — Firmen im Wirtschaftsraum Zürich-Zug ziehen weiter Fachkräfte an, die Rentenreform in Deutschland macht Grenzgänger-Modelle für Zentralschweizer Firmen attraktiver, und die Kantone Luzern und Zug wachsen demografisch weiter im 1-1.5-Prozent-Rhythmus pro Jahr.
Zweitens: Die Bautätigkeit hat den Rückstand nicht aufgeholt. Der Wohnungsbau wird zwar durch das Bundesrats-Massnahmenpaket beschleunigt (Beschwerdelegitimation-Einschränkung seit 1. April 2026, weitere Massnahmen am 1. Oktober 2026), aber Neubauwohnungen brauchen zwei bis vier Jahre von Baubewilligung bis Bezug. Was heute an Zahlen zählt, wurde 2022 bis 2024 in die Wege geleitet — und in dieser Periode war die Bautätigkeit unter dem Bedarf. Effekt: der Zuwachs an neuen Wohnungen bleibt unter dem Zuwachs an neuen Haushalten.
Drittens: Der Trend zu kleineren Haushalten setzt sich fort. Ein-Personen-Haushalte machen inzwischen fast 40 Prozent der Schweizer Haushalte aus, mit steigender Tendenz. Das heisst: pro 100 Menschen braucht es mehr Wohnungen als noch vor zehn Jahren. Diese Nachfrageverdichtung schlägt direkt auf die Leerwohnungsziffer.
Wenn ich raten müsste: Schweiz 2026 knapp unter 1 Prozent, wahrscheinlich zwischen 0.90 und 0.98 Prozent. Kanton Luzern zwischen 0.70 und 0.80 Prozent — leichter Rückgang zu 2025. Kanton Zug bei etwa 0.35 bis 0.45 Prozent, also weiter im Bereich der schweizweit engsten Märkte. Das ist keine Zusage, das ist eine Erwartungshaltung basierend auf Trend, Zuwanderung und Bautätigkeit. Die tatsächliche Zahl könnte plus/minus 0.05 Prozentpunkte drüber oder drunter liegen — beide Richtungen sind möglich.
Handlungsleitfaden: Was Vermieter jetzt vor der Bekanntgabe tun sollten
Die spannende Frage ist nicht, was die Zahl sein wird — sondern was ich damit anfange. Fünf konkrete Handlungen, die Sie in den nächsten vier Wochen erledigen sollten, unabhängig davon, wie die Zahl am Ende ausfällt.
Handlung 1 — Regional-Zahl 2024 und 2025 nachschauen. Bevor Sie die neue Zahl beurteilen können, brauchen Sie den lokalen Trend. Für Luzern ist LUSTAT die Adresse — die Analyseregionen (Sursee-Sempachersee, Rottal-Wolhusen, Willisau, Entlebuch, Region Luzern, Seetal, Region Hochdorf) publizieren Detailwerte. Für Zug macht das die Fachstelle für Statistik. Notieren Sie sich: welche Zahl hatte meine Region 2023, 2024, 2025? Ist der Trend steigend oder fallend? Das ist der Rahmen, in dem Sie die 2026-Zahl interpretieren.
Handlung 2 — Neuvermietungsmiete kalibrieren. Wenn Sie in den nächsten zwölf Monaten neu vermieten werden, ist jetzt der Moment, den möglichen Neuvermietungsmiete auszurechnen. Für die Kalibrierung brauchen Sie: die aktuelle Miete, den Referenzzinssatz-Basis Ihres Vertrags, die letzten Angebotspreise in Ihrer Umgebung. Der Mietzinsrechner unten hilft dabei — mit den korrekten Formeln nach OR 269–270 und aktuellem Referenzzinssatz von 1.25 Prozent.
Handlung 3 — Bestandsmieter-Kartei aktualisieren. Wer kündigt möglicherweise? Wer ist ein Retention-Risiko? Bei tiefer Leerwohnungsziffer bleiben Bestandsmieter tendenziell länger, aber genau da sitzt Ihre Chance: eine 2-Prozent-Mieterhöhung ist bei fairem Umgang leichter durchsetzbar als eine Neuvermietung mit Übergabe-Aufwand und Leerstands-Risiko. Kartei-Update jetzt heisst: welcher Vertrag basiert auf welchem Referenzzinssatz, wo gibt es Anpassungspotenzial, welche Vertragsdauer läuft bald aus.
Handlung 4 — Vermarktungs-Assets auffrischen. Fotos, Grundriss, Text-Blocks in den Homegate- und Flatfox-Templates. Wenn ich mir eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Zug oder Luzern anschaue, die vor drei Jahren zuletzt vermietet wurde — Fotos aus dem Winter 2021, Grundriss handgezeichnet, Text-Block auf Deutsch mit AI-Klischees — dann weiss ich, dass hier zwei Wochen und CHF 800 Kosten für professionelle Bildaufnahmen (400 CHF für Fotos, 200 CHF für Grundriss-Digitalisierung, 200 CHF für Text-Feinschliff) den Vermarktungserfolg deutlich verbessern.
Handlung 5 — Sitzung mit dem Bewirtschafter oder der STWE. Falls Sie eine externe Bewirtschaftung haben oder in einer STWE-Gemeinschaft sind: setzen Sie ein Gespräch im Kalender an für die zweite Septemberwoche — nach der Bekanntgabe. Themen: gemeinsame Strategie, Vermietungspreise, Erneuerungsfonds-Zuweisung, mögliche Investitionen. Bei tiefer Leerwohnungsziffer bleibt die Marktmacht des Vermieters — aber nur wer sie diszipliniert nutzt, kommt in fünf Jahren gestärkt raus. Wer alles laufen lässt, verpasst die Zeit-Fenster.
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Preisstrategie bei anhaltend tiefer Leerwohnungsziffer
Der Reflex bei tiefer Leerwohnungsziffer ist: Preise anheben. Der Reflex ist richtig — aber die Ausführung entscheidet, ob Sie zusätzlichen Ertrag realisieren oder in die rechtliche Zone rutschen. Drei Regeln, die ich meinen Kunden mitgebe.
Regel 1 — Nettorendite-Grenze respektieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 120 II 100, weiter präzisiert 2024 durch den Bundesrats-Vorschlag zur Mietrenditen-Regelung) ist bei einem Referenzzinssatz bis 2 Prozent ein Nettorendite-Zuschlag von 2 Prozentpunkten zulässig, bei höheren Zinsen wird der Zuschlag schrittweise gesenkt. Aktuell heisst das: erlaubte Nettorendite bis 3.25 Prozent (1.25% Referenz + 2% Zuschlag). Bei einer Wohnung, die diese Grenze bereits überschreitet, ist keine Mieterhöhung durch Marktmiete möglich. Details im separaten Beitrag Zulässige Nettorendite Vermieter 2026 auf Valtis.
Regel 2 — Bei Neuvermietung schrittweise erhöhen. Sprung von 20 Prozent über der Vor-Miete löst in tiefen Leerwohnungs-Regionen zwar Interessenten aus, provoziert aber gehäuft Anfechtungen des Anfangsmietzinses nach Art. 270 Abs. 1 lit. b OR (unangemessen). In Kantonen mit Formularpflicht (ZG, NW und teilweise OW) müssen Sie den Vor-Mietzins ohnehin offenlegen. In Luzern nicht, aber der Mieter kann trotzdem eine Anfechtung starten. Faustregel: 4 bis 8 Prozent Aufschlag ist bei Neuvermietung selten ein Problem, 15 Prozent aufwärts wird strittig, 20+ Prozent ist im Anfechtungsfall meist verloren.
Regel 3 — Bei Bestandsverträgen nur formell korrekt. Bei Bestandsmieten braucht jede Erhöhung eine Rechtsgrundlage nach Art. 269d OR: Referenzzinssatz-Erhöhung, Teuerung, wertvermehrende Investitionen oder Kostensteigerungen. Die Leerwohnungsziffer allein ist kein Grund. Wer trotzdem versucht, per Marktargument bestehende Mieten anzuheben, riskiert Verfahren vor der Schlichtungsbehörde — mit hoher Chance zu verlieren. Details im separaten Beitrag Mietzinserhöhung berechnen Vermieter auf Valtis.
Warum Bestandsmieter jetzt Ihre wichtigste Ressource sind
Es klingt paradox, aber bei tiefer Leerwohnungsziffer sind Bestandsmieter wertvoller als je zuvor — und die meisten Vermieter behandeln sie schlechter als in Zeiten hoher Leerstände. Der Denkfehler: Weil ich problemlos einen neuen Mieter finde, kann ich auf den bestehenden Druck ausüben. Falsch. Rechne mal nach.
Eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Kriens mit CHF 2'200 Nettomiete, Bewirtschaftungs-Kosten CHF 4'000 pro Jahr, Instandsetzungs-Reserve CHF 3'000. Jahres-Netto-Ertrag rund CHF 19'000. Bei einem Mieterwechsel: eine Woche interner Aufwand für Ausschreibung, Besichtigungen, Vertragsabschluss (Zeitwert CHF 1'000-1'500 falls Sie es selber machen, oder CHF 800-1'200 Dienstleisterkosten). Malerei, Silikon, Bodenarbeiten je nach Alter (typisch CHF 2'000-4'500 bei 8-jähriger Miete). Vermarktungs-Kosten CHF 300-500 (Fotos, Inserate). Ausfallmiete meist 0-2 Wochen bei tiefer Leerwohnungsziffer, aber mit Übergangs-Reinigung und Handwerkerdruck.
Summe der Wechselkosten: 3'500 bis 6'500 Franken. Wenn ich also einen Bestandsmieter halte und ihm CHF 50 pro Monat Rabatt gebe oder eine kleine Investition (neue Küchenarbeitsplatte, gepflegte Storen) im Wert von CHF 3'000 mache — die sich sowieso irgendwann amortisieren muss — habe ich immer noch besser abgeschnitten als beim Wechsel. Und ich habe einen Mieter, der sich fair behandelt fühlt und tendenziell länger bleibt.
5 häufige Fehler bei tiefer Leerwohnungsziffer
Ich sehe diese Fehler in fast jeder Beratung, wenn Vermieter zum ersten Mal bewusst mit der Leerwohnungsziffer arbeiten. Die meisten kosten nicht dramatisch viel Geld pro Fall, aber über zehn Jahre und mehrere Wohnungen summieren sie sich zu fünfstelligen Beträgen.
Fehler 1 — Nur den Kantonswert schauen. Wer eine Wohnung in Willisau hat und sieht, dass der Kanton Luzern bei 0.78 Prozent liegt, denkt: super, meine Wohnung ist gefragt. Faktisch war Willisau in 2025 die Region mit dem stärksten Anstieg (+0.26 Prozentpunkte) und liegt regional deutlich über dem kantonalen Schnitt. Der Kantonswert ist ein Aggregat, der lokale Wert ist die Realität. Nach der Bekanntgabe immer die Regional-Werte nachschauen.
Fehler 2 — Preise anheben ohne Nettorendite-Check. Klassischer Fall: Vermieter sieht, dass sich vergleichbare Wohnungen in seinem Quartier mit CHF 200 mehr vermieten lassen, hebt bei Neuvermietung entsprechend an. Ohne zu prüfen, ob die neue Miete die Nettorendite-Grenze überschreitet. Wenn der Mieter dann anficht, bekommt er die Reduktion durch die Schlichtungsbehörde — und der Vermieter verliert nicht nur die Erhöhung, sondern zahlt auch Verfahrenskosten.
Fehler 3 — Bestandsmieter als Selbstverständlichkeit behandeln. Wer denkt, es sei egal, weil eh Nachfolger schnell da sind, riskiert eine Kette teurer Wechsel. Bei einer 4.5-Zimmer-Wohnung in Kriens summieren sich zwei Wechsel innert fünf Jahren auf CHF 8'000 bis 12'000 an vermeidbaren Kosten. Bestandsmieter-Bindung ist bei tiefer Leerwohnungsziffer weder Sentimentalität noch Nettigkeit — sie ist Ertragssteigerung.
Fehler 4 — Vermarktung schleifen lassen. Verkauft sich eh selbst ist der teuerste Satz im Vermietungsmarkt. Wenn eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Zug mit schlechten Handy-Fotos ausgeschrieben ist, kommen zwar Anfragen — aber die richtigen Zielgruppen (zahlungskräftig, langfristig orientiert, ohne Streit-Neigung) filtern aus, weil sie den Vermieter für unprofessionell halten. Am Ende bleibt eine gebrauchte Selektion aus Leuten, die kein Auge für Details haben — was in fünf Jahren teuer wird. Fotos, Text und Grundriss sind auch bei tiefer Leerwohnungsziffer erfolgs-entscheidend, weil sie die Bewerber-Qualität steuern.
Fehler 5 — Die Bekanntgabe im September ignorieren. Viele Vermieter erfahren die neue Zahl erst zufällig zwei Wochen später über die Zeitung. Zu diesem Zeitpunkt haben Bewerter (IAZI, Wüest Partner) ihre Modelle schon angepasst, Käufer und Verkäufer haben schon reagiert. Wer ohne Vorbereitung in die Bekanntgabe rennt, verpasst die dreitägige Zeit, in der die Reaktion am wirksamsten ist — konkret: Kaufinteressenten ansprechen, Neuvermietungspreise nachjustieren, Bestandsmieter-Kartei durchgehen. Das sind drei Tage aktiver Arbeit, die den Unterschied machen.
Praxisfall: 4.5-Zimmer Kriens im Herbst 2026
Frau W. aus Luzern hat eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Kriens, Baujahr 2015, 108 m2 mit Balkon und Aussicht auf den Vierwaldstättersee. Aktuelle Miete: CHF 2'250 netto, Nebenkosten CHF 320 pauschal. Der bisherige Mieter (Familie mit zwei Kindern) hat per 30. September 2026 gekündigt — Umzug nach Zürich wegen Jobwechsel.
Am 12. August, also einen Tag nach dem Publikationstag dieses Artikels, ruft mich Frau W. an. Ihre Frage: Warten wir mit der Ausschreibung bis nach der BFS-Bekanntgabe, damit wir den richtigen Preis wissen? Antwort: Nein, unbedingt nicht.
Zwei Gründe. Erstens: Die Bekanntgabe wird die Marktdynamik in Kriens nicht innert vier Wochen ändern. Region Luzern lag bei 0.85 Prozent Leerwohnungsziffer per 1.6.2025, Kriens selbst als Agglomerationsgemeinde eher tiefer. Selbst wenn die 2026-Zahl 0.05 Prozentpunkte runter- oder rauf-geht, bleibt das Marktbild klar Vermieter-günstig. Zweitens: Vier Wochen Vorsprung in der Ausschreibung sind Gold wert — Bewerbungen kommen früher, Selektion ist gründlicher, Vertragsunterschrift bis Anfang September realistisch.
Vorgehen: Fotos wurden am 15. August gemacht (professionell, CHF 350). Neuvermietungsmiete kalibriert mit Mietzinsrechner: der bisherige Vertrag basiert auf Referenzzinssatz 1.5 Prozent (vor der Senkung 2. September 2025), aktuell 1.25 Prozent. Rechnerisch möglich wäre eine Senkung von 2.91 Prozent — aber der Mieter hat nie ein Senkungsbegehren gestellt. Bei Neuvermietung kann Frau W. bis rund CHF 2'340 netto (+4 Prozent) gehen, das entspricht dem lokalen Marktpreis für 4.5-Zi mit Balkon und Seesicht. Höher wäre riskant wegen möglicher Anfechtung, tiefer wäre unter Marktwert.
Ausschreibung Homegate und Flatfox am 20. August. Am 22. August (nach zwei Tagen): 46 Anfragen, davon 21 mit vollständigen Unterlagen. Sammel-Besichtigung am Samstag 30. August, 4 Zeitfenster à halbstündig. Selektion bis 3. September, Vertrag mit Ehepaar Anfang 40 aus Emmen unterschrieben am 5. September. Kaution CHF 6'750 auf Sperrkonto ZKB Kriens bis 20. September. Neubezug 1. Oktober 2026. Null Tage Leerstand.
Der Nebeneffekt: BFS-Bekanntgabe am 9. September zeigt Kanton Luzern bei 0.75 Prozent (leichte Verbesserung). Frau W. weiss sofort: sie hat den richtigen Preis. Und weil ihre Wohnung bereits vermietet ist, muss sie nicht auf die Nachfrage-Welle nach der Bekanntgabe reagieren — sie hat den ruhigen Verkauf zwei Wochen zuvor gemacht.
Aufschlag Jahresmiete: CHF 1'080 (+ CHF 90 pro Monat). Über die typische Vertragsdauer von 5 bis 7 Jahren: CHF 5'400 bis 7'560 mehr Ertrag. Aufwand für Vorbereitung, Ausschreibung, Selektion und Vertrag: rund 12 Stunden Eigenzeit plus CHF 350 Fotos. Zeitwert: gut investiert.
Häufige Fragen
Wann veröffentlicht das Bundesamt für Statistik die Leerwohnungsziffer 2026?
Erwartet Anfang September 2026, historisch typischerweise um den 9. September (dieses Datum galt für die 2025-Publikation). Die Erhebung erfolgt per Stichtag 1. Juni durch die Kantone. Kantonale Statistikstellen wie LUSTAT publizieren zeitgleich mit dem BFS ihre Detailanalysen für Regionen und Gemeinden.
Was gilt überhaupt als leere Wohnung?
Nach BFS-Definition: unmöbliert, bewohnbar, zur Miete oder zum Kauf ausgeschrieben, länger als drei Monate ununterbrochen leer per 1. Juni. Kurzzeitvermietung, Ferienwohnungen und Wohnungen in Umbau werden nicht mitgezählt.
Wie tief ist die Leerwohnungsziffer aktuell in der Zentralschweiz?
Per 1. Juni 2025: Kanton Luzern 0.78 Prozent (1'665 leere Wohnungen), Kanton Zug 0.42 Prozent (261 leere Wohnungen), Stadt Luzern 1.01 Prozent, Sursee-Sempachersee und Rottal-Wolhusen je 0.31 Prozent. Schweiz gesamt 1.00 Prozent — tiefster Wert seit 12 Jahren.
Was heisst eine Leerwohnungsziffer unter einem Prozent wirtschaftlich?
Wohnungsnot im mietrechtlichen Sinn — Kantone können Formularpflicht für den Anfangsmietzins aktivieren (ZG und NW haben es getan, LU nicht). Wirtschaftlich: Verhandlungsmacht Vermieter, Vermietungsdauer 15-30 Tage bei marktgerechtem Preis, Angebotsmieten steigen. Im Kanton LU +2.3 Prozent Q1/2026, in der Stadt LU über +6 Prozent.
Kann ich als Vermieter die Miete erhöhen, weil die Leerwohnungsziffer so tief bleibt?
Bei Neuvermietung: ja, 2-4 Prozent Aufschlag ist realistisch, mehr riskiert Anfechtung nach Art. 270 OR. Bei Bestandsverträgen: nein, hier braucht es einen Rechtsgrund nach Art. 269d OR (Referenzzins, Teuerung, wertvermehrende Investition). Die Leerwohnungsziffer allein ist kein Anpassungsgrund für Bestandsverträge.
Wie sollte ich meine Vermarktungsstrategie an die Leerwohnungsziffer anpassen?
Bei <1 Prozent: 2-3 Wochen Ausschreibung bis Unterschrift bei marktgerechtem Preis. Sofort professionelle Fotos, Sammel-Besichtigungen statt Einzeltermine, klare Bewerbungsunterlagen-Vorgaben. In Regionen >1 Prozent (Willisau, Entlebuch): mehr Werbedruck, mehrere Kanäle, längere Vorlaufzeit einplanen.
Wie beeinflusst die Leerwohnungsziffer den Wert meiner Renditeliegenschaft?
Direkt: Bei <1 Prozent kalkulieren Bewerter 1-2 Prozent Leerstands-Abschlag, bei >2 Prozent gehen sie auf 4-6 Prozent. Der kapitalisierte Ertragswert einer 8-Familien-Liegenschaft in Kriens liegt bei sonst gleichen Parametern rund 15 Prozent höher als in einer ostschweizer Gemeinde mit Leerwohnungsziffer 2.5 Prozent.
Was ändert sich für Vermieter durch das Bundesrats-Massnahmenpaket vom 1. Oktober 2026?
Beschwerdelegitimation-Beschränkung für Bauprojekte (bereits seit 1. April 2026 in Kraft), innere Verdichtung als nationales Interesse im Raumplanungsrecht. Mittelfristig mehr Neubau-Konkurrenz, kurzfristig keine Auswirkung — Wirkung frühestens ab 2028. Parallel läuft die Lex-Koller-Verschärfung, deren Vernehmlassung am 15. Juli 2026 zu Ende ging.
Ihre Vermietungs-Strategie vor der Bekanntgabe besprechen?
30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Konkret zu Ihrer Liegenschaft, Ihrer Region und Ihrer nächsten Vermietung.
Termin vereinbarenTheshoth Sritharan
Gründer, Valtis
Theshoth Sritharan ist Gründer von Valtis und begleitet Privatvermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften in der Zentralschweiz bei der professionellen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.