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    Für Stockwerkeigentümer

    LEG ab 2026: Wie STWE-Miteigentümer mit dem neuen Solarstrom-Modell Nebenkosten senken

    Theshoth Sritharan, Gründer ValtisJuli 2026·11 Min. Lesezeit
    Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus in der Zentralschweiz — LEG Solarstrom-Gemeinschaft

    Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Nachbarn in der Schweiz Solarstrom über das öffentliche Netz teilen — nicht mehr nur innerhalb einer Liegenschaft. Für STWE-Gemeinschaften ist das die vielleicht wichtigste Änderung im Energiebereich seit Einführung des ZEV. Nur reden gerade wenige darüber.

    Ich habe in den letzten Wochen mit mehreren STWE-Verwaltungen in Luzern, Zug und Schwyz gesprochen. Praktisch niemand konnte mir sagen, was eine LEG genau ist. Der Begriff taucht in Rundschreiben der Energieversorger auf, aber die Miteigentümer stehen an der nächsten Eigentümerversammlung mit einem Fragezeichen im Kopf. Genau darum dieser Artikel.

    Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist Teil des Mantelerlasses zum Energie- und Stromgesetz. Sie ist seit Anfang 2026 in Kraft und öffnet für STWE-Gemeinschaften eine Tür, die vorher zu war. Vorher konnten Sie Solarstrom nur innerhalb Ihres eigenen Hauses teilen (ZEV) oder — seit 2025 — auch mit einer verbundenen Nachbarliegenschaft (vZEV). Jetzt geht die LEG einen Schritt weiter: Sie ermöglicht das Teilen innerhalb einer ganzen Gemeinde.

    Was ist eine LEG?

    Die LEG ist rechtlich ein Zusammenschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Speicherbetreibern innerhalb einer Gemeinde. Alle Beteiligten hängen am selben Verteilnetz. Über eine LEG-Vertreterin — das kann eine Genossenschaft, eine Immobiliengesellschaft, eine STWE-Gemeinschaft oder auch eine spezialisierte Plattform sein — wird der Strom verrechnet.

    Der entscheidende Unterschied zur klassischen ZEV: Der Strom fliesst durch das öffentliche Netz. Deshalb bleibt eine Netznutzungsgebühr fällig — allerdings mit einem gesetzlichen Rabatt von 40 Prozent auf jener Netzebene, auf der der Strom bleibt. Wenn er über mehrere Ebenen fliesst, sinkt der Rabatt auf 20 Prozent (Angaben BFE / ElCom).

    40 %

    Rabatt Netznutzung

    innerhalb einer Netzebene

    5 %

    Mindestproduktion

    der Anschlussleistung aller Teilnehmenden

    3 Mon.

    Aufschalt-Frist

    ab vollständiger Anmeldung beim VNB

    Kurz erklärt

    Eine LEG darf nur innerhalb einer politischen Gemeinde und nur im Gebiet eines einzigen Verteilnetzbetreibers bestehen. Alle Teilnehmenden müssen einen Smart Meter haben. Die Produktionsanlagen (PV, Kleinwasserkraft, Wind) müssen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden decken.

    LEG, ZEV und vZEV — die drei Modelle im Vergleich

    Bevor Sie in Ihrer Gemeinschaft über eine LEG diskutieren, sollten Sie die drei Modelle sauber auseinanderhalten. Das ist einer der Punkte, an dem sich Verwaltungen und Miteigentümer regelmässig missverstehen.

    MerkmalZEVvZEVLEG
    PerimeterEine LiegenschaftMehrere LiegenschaftenGanze Gemeinde
    StromflussIntern (eigenes Netz)Öffentliches NetzÖffentliches Netz
    NetznutzungKeineReduziert−40 % (bzw. −20 %)
    TeilnehmerkreisGeschlossenGeschlossenOffen
    Smart MeterNicht zwingendBei TeilnehmendenBei allen Teilnehmenden
    Gemeinsamer EigentümerNicht zwingendMeist jaNicht nötig

    Für eine STWE-Gemeinschaft mit eigener PV-Anlage auf dem Dach ist die ZEV in vielen Fällen noch immer die günstigste Variante. Der Strom bleibt intern, es fällt gar keine Netznutzung an. Die LEG lohnt sich vor allem dann, wenn:

    • Ihr Dach mehr Strom produziert, als die Wohnungen verbrauchen (Überschuss)
    • Nachbarhäuser in der Gemeinde am selben Netz hängen und Strom kaufen würden
    • Sie keine eigene Anlage haben und stattdessen als Bezüger einsteigen wollen
    • Sie eine grosse Anlage planen und die Wirtschaftlichkeit über den ZEV-Perimeter hinausskalieren möchten

    Was bringt eine LEG finanziell?

    Rechnen wir das an einem konkreten Beispiel durch. Ich nehme eine STWE-Gemeinschaft in Kriens mit acht Wohnungen und einer PV-Anlage von 30 kWp auf dem Dach. Jahresproduktion rund 30'000 kWh, Eigenverbrauch der acht Haushalte rund 18'000 kWh. Bleiben 12'000 kWh Überschuss.

    SzenarioErlös pro kWhErtrag Überschuss/Jahr
    Einspeisung (ohne LEG)ca. 8,5 Rp.CHF 1'020
    Verkauf via LEG an Nachbarnca. 15 Rp.CHF 1'800

    Das ergibt für die Gemeinschaft rund CHF 780 zusätzlichen Ertrag pro Jahr — nur aus dem Überschuss. Für die Bezüger in der Nachbarschaft sieht die Rechnung folgendermassen aus: Statt 27 bis 28 Rappen für Netzstrom (Standardversorgung CKW / EWL 2026) zahlen sie in der LEG etwa 19 bis 20 Rappen. Bei einer typischen Wohnung mit 3'000 kWh Verbrauch macht das rund CHF 240 Ersparnis pro Jahr.

    Warum lohnt sich das für beide Seiten?

    Die Preisdifferenz zwischen der klassischen Einspeisevergütung (8,5 Rp./kWh bei CKW) und dem Standardtarif für Endkunden (rund 28 Rp./kWh) ist der Spielraum. In der LEG teilen sich Produzent und Bezüger diesen Spread — beide gewinnen gegenüber dem Status quo. Der VNB gewinnt weniger, dafür bleibt der Strom in der Region.

    Voraussetzungen für Ihre Liegenschaft

    Bevor Sie an der Versammlung einen Beschluss fassen, prüfen Sie diese Punkte:

    1. Smart Meter vorhanden? Ohne intelligenten Zähler geht nichts. In der Zentralschweiz haben CKW und EWL den Rollout weit vorangetrieben, aber nicht jede Wohnung ist bereits umgerüstet. Der VNB installiert fehlende Zähler nach Anmeldung.
    2. Gemeinde und Netzgebiet klären. Nur Teilnehmende innerhalb derselben Gemeinde und am selben Verteilnetz sind erlaubt. Wer in Kriens produziert, kann keinen Strom an eine STWE in Horw verkaufen — das ist bereits eine andere Gemeinde.
    3. Produktionsanteil rechnen. Die Erzeugungsanlagen müssen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden decken. Für eine reine Bezüger-STWE ohne eigene Anlage wird der Anteil über den Produzenten sichergestellt.
    4. Reglement Ihrer STWE prüfen. Manche älteren STWE-Reglemente enthalten Klauseln, die grössere technische Anlagen oder Verträge mit Dritten explizit an eine qualifizierte Mehrheit binden. Klären Sie das mit Ihrer Verwaltung, bevor Sie traktandieren.
    5. Erneuerungsfonds-Situation. Wenn eine eigene PV-Anlage aus dem EF finanziert werden soll, brauchen Sie eine ehrliche Standortbestimmung. Kommt gleich.

    Reicht Ihr Erneuerungsfonds für eine PV-Investition?

    Eine PV-Anlage mit 30 kWp kostet in der Zentralschweiz aktuell zwischen CHF 45'000 und CHF 65'000, je nach Dach und Anbieter. Für viele STWE-Gemeinschaften ist das ein Betrag, der den Erneuerungsfonds spürbar belastet — vor allem, wenn ohnehin schon Sanierungen anstehen. Bevor Sie an der Versammlung über eine LEG diskutieren, prüfen Sie kurz, ob Ihre Reserven tragen.

    EF-Check

    Ist Ihr Erneuerungsfonds ausreichend?

    Liegenschaft
    Finanzen
    Ergebnis

    Angaben zur Liegenschaft

    Grunddaten Ihres Gebäudes.

    Optional

    Optional

    Steht auf Ihrer Police (optional)

    CHF

    Kostenlos · Anonym · Geschätzte Werte basierend auf Branchenstandards.

    Wenn der Check gelb oder rot ausschlägt, heisst das nicht, dass eine PV-Anlage tabu ist. Es heisst nur, dass die Finanzierung genauer geplant werden muss: separater Sonderbeitrag, Etappierung, oder Kombination mit Förderprogrammen und Contracting-Modellen des lokalen Energieversorgers.

    Der Weg zur LEG: Schritt für Schritt

    Der Ablauf ist im BFE-Leitfaden und in den Merkblättern der Verteilnetzbetreiber definiert. Für eine STWE-Gemeinschaft sieht er in der Praxis so aus:

    Schritt 1 — Interne Klärung

    Verwaltung informiert die Miteigentümer, holt Offerten für PV oder klärt die Rolle als Bezüger. Machbarkeitsstudie beim lokalen VNB anfragen (kostenlos bei CKW, EWL, EWO).

    Schritt 2 — LEG-Vertreter festlegen

    Wer registriert die LEG? Für STWE meist die Verwaltung oder ein externer Dienstleister (Plattformen wie zevvy, leghub, lokalerstrom). Der Vertreter übernimmt Abrechnung und Kommunikation mit dem VNB.

    Schritt 3 — Beschluss an der Eigentümerversammlung

    Traktandum vorbereiten, Kostenvergleich, Rechtsform der LEG-Teilnahme, allenfalls Kredit oder EF-Entnahme beschliessen. Wichtig: Vorherige Beratung, nicht auf der Versammlung improvisieren.

    Schritt 4 — Anmeldung beim VNB

    LEG-Vertreter registriert die LEG, lädt Teilnehmende ein, bestätigt die Liste. VNB hat drei Monate Zeit für Aufschaltung inklusive Smart-Meter-Nachrüstung.

    Schritt 5 — Betrieb und Abrechnung

    Der LEG-Vertreter rechnet den Strom monatlich oder quartalsweise ab, führt Netznutzung an den VNB ab, verteilt Erträge nach Verteilschlüssel. Für STWE-Gemeinschaften: sauber ins Nebenkosten-Reglement integrieren.

    Was die Eigentümerversammlung entscheiden muss

    Die häufigste Frage, die ich in den letzten Wochen zu diesem Thema bekomme: Welche Mehrheit brauche ich? Die Antwort hängt vom Umfang ab.

    Einfache Mehrheit

    • Beitritt zu einer bestehenden LEG als Bezüger
    • Verwaltungsvertrag mit einem LEG-Vertreter abschliessen
    • Anpassung des Nebenkosten-Reglements für Strom-Abrechnung

    Qualifizierte Mehrheit (ZGB 712g)

    • Bau einer eigenen PV-Anlage auf gemeinschaftlichen Flächen
    • Entnahme aus dem Erneuerungsfonds über CHF 30'000
    • Bauliche Veränderungen an gemeinschaftlichen Teilen
    • Wertvermehrende Investitionen (je nach Reglement)
    Was ZGB 712g genau verlangt

    Für wichtige Verwaltungshandlungen — dazu gehört der Bau grösserer technischer Anlagen wie einer PV-Installation — braucht es die Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer, die zugleich die Mehrheit der Wertquoten vertritt. Das ist eine höhere Hürde als eine einfache Mehrheit. Rechnen Sie damit, dass Sie im Vorfeld überzeugen müssen — mit Zahlen, nicht mit Idealismus.

    Zentralschweiz: CKW, EWL, EWO und die lokale Realität

    Wie die LEG konkret angeboten wird, hängt vom Verteilnetzbetreiber ab. In der Zentralschweiz sind das im Wesentlichen drei:

    • CKW (Centralschweizerische Kraftwerke) — Kanton Luzern (grosser Teil), Nid- und Obwalden, Teile von Uri und Schwyz. Bietet die LEG-Registrierung als Standard-Prozess an. Einspeisevergütung 2026 rund 8,5 Rp./kWh. Merkblatt und Anmeldeformular sind über das CKW-Portal für Solarstromproduzenten zugänglich.
    • EWL (Energie Wasser Luzern) — Stadt Luzern und Teile der Agglomeration. Führt LEG als Ergänzung zu ZEV und vZEV im Modellportfolio. Für Stockwerkeigentum stellt EWL eine Beratung bereit, die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit vor der Versammlung prüft.
    • EWO (Elektrizitätswerk Obwalden) — Kanton Obwalden. FAQ-Merkblatt zur LEG bereits publiziert. Anmeldung über den lokalen Support.

    Auf den Kantonsebenen gibt es zusätzlich Förderprogramme, die eine PV-Anlage direkt oder indirekt attraktiver machen. Der Kanton Luzern fördert Photovoltaik über das Gebäudeprogramm, ausserdem gibt es die Einmalvergütung des Bundes (Pronovo) für Anlagen ab 2 kWp. Diese Beträge reduzieren die effektive Investition — und damit auch die Belastung Ihres Erneuerungsfonds.

    Praxisbeispiel: STWE in Sursee

    Eine STWE-Gemeinschaft mit sechs Wohnungen in Sursee hat 2025 eine 22-kWp-Anlage installiert. Anfangsinvestition CHF 42'000, Einmalvergütung Pronovo CHF 4'800, kantonale Förderung CHF 3'500. Effektive Investition rund CHF 33'700. Anlagenertrag rund 22'000 kWh, davon 14'000 kWh Eigenverbrauch der Wohnungen (via ZEV), 8'000 kWh Überschuss. Mit LEG-Verkauf statt Einspeisung: Zusatzertrag rund CHF 520 pro Jahr. Amortisation der Restinvestition sinkt von 18 auf 15 Jahre.

    Häufige Fragen

    Können Mieter in einer STWE-Wohnung auch profitieren?

    Ja. Als Endverbraucher können auch Mieter in einer LEG teilnehmen. Der Miteigentümer schliesst die Wohnung ans LEG-Modell an; der Mieter erhält den günstigeren Strompreis. Die Regelung dazu gehört ins Mietvertragsanhängsel oder ins Nebenkosten-Reglement.

    Was kostet die LEG-Verwaltung?

    Externe LEG-Plattformen verlangen typischerweise eine Grundgebühr (CHF 200–500 pro Jahr) plus einen Anteil pro Zähler (CHF 30–80 pro Jahr). Bei Eigenverwaltung durch die STWE-Verwaltung entfallen diese Gebühren, dafür entsteht Aufwand für Abrechnung und Kommunikation.

    Kann eine LEG rückwirkend zusätzliche Teilnehmer aufnehmen?

    Ja. Die LEG ist bewusst offen konzipiert. Neue Teilnehmende können jederzeit beitreten, austretende Teilnehmende gehen zurück in die klassische Versorgung. Der VNB muss jede Änderung wieder aufschalten, was bis zu drei Monate dauern kann.

    Was passiert bei einem Wechsel der STWE-Verwaltung?

    Die LEG selbst bleibt bestehen; nur der administrative Vertreter wechselt. In der Praxis lohnt es sich, den LEG-Verwaltungsvertrag separat zu führen — losgelöst vom generellen Verwaltungsmandat. So bleibt der Betrieb der LEG unabhängig vom nächsten Verwaltungswechsel.

    Wie hoch ist die Netznutzungs-Reduktion in der Praxis?

    Der gesetzlich vorgeschriebene Rabatt beträgt 40 Prozent auf der Netzebene, auf der der Strom bleibt. Bei mehrstufigen Netzflüssen (z.B. Niederspannung → Mittelspannung → Niederspannung) wird der Rabatt halbiert. Die effektiven Beträge stehen im Netznutzungsentgelt-Reglement des jeweiligen VNB.

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    Theshoth Sritharan

    Gründer, Valtis

    Theshoth Sritharan ist Gründer von Valtis und begleitet Privatvermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften in der Zentralschweiz bei der professionellen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.