Heizungsersatz 2026: Fördergelder, Pflichten und was es für Ihre Liegenschaft bedeutet

Jede zweite Liegenschaft, die wir übernehmen, hat eine Heizung, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren ersetzt werden muss. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann — und wie man es finanziert.
Warum der Heizungsersatz jetzt auf dem Tisch liegt
Seit das Klimaschutzgesetz im Juni 2023 angenommen wurde, hat sich die Lage für Liegenschaftseigentümer verändert. Der Bund stellt CHF 200 Millionen pro Jahr für das Gebäudeprogramm bereit — zehn Jahre lang. Gleichzeitig verschärfen die Kantone ihre Energiegesetze. Wer heute noch eine Öl- oder Gasheizung betreibt, spürt das an mehreren Stellen: steigende CO2-Abgabe (aktuell CHF 120 pro Tonne), kantonale Auflagen beim Heizungsersatz und die absehbare Abschaffung von Energiespar-Steuerabzügen auf Bundesebene ab 2029.
Das Zeitfenster, in dem sich ein Heizungsersatz finanziell am stärksten lohnt, ist genau jetzt. Fördergelder sind verfügbar, Steuerabzüge noch möglich, und die Handwerker-Kapazitäten sind besser als vor zwei Jahren. In diesem Artikel gehe ich durch, was ein Heizungsersatz für ein typisches Mehrfamilienhaus kostet, welche Fördergelder es gibt und was Sie als Vermieter oder Stockwerkeigentümer beachten müssen.
Klimaschutzgesetz: CHF 200 Millionen pro Jahr — so kommen Sie ran
Das Klimaschutzgesetz (KlG) wurde am 18. Juni 2023 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Es sieht vor, dass der Bund über zehn Jahre insgesamt CHF 2 Milliarden in das Gebäudeprogramm investiert — CHF 200 Millionen pro Jahr. Dieses Geld fliesst in die Kantone und wird dort über kantonale Förderprogramme verteilt.
Pro Jahr für das Gebäudeprogramm
Klimaschutzgesetz (KlG), angenommen am 18. Juni 2023. Total CHF 2 Mrd. über 10 Jahre.
Konkret heisst das: Wenn Sie Ihre fossile Heizung durch eine Wärmepumpe, einen Holz-/Pelletkessel oder einen Fernwärmeanschluss ersetzen, haben Sie gute Chancen auf Fördergelder. Die Mittel sind zweckgebunden — sie fliessen nur, wenn der Kanton ein harmonisiertes Förderprogramm führt. In der Zentralschweiz ist das der Fall.
Wichtig: Die Fördergelder müssen in der Regel vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut und dann das Gesuch einreicht, geht meistens leer aus. Planen Sie den Antrag also frühzeitig ein.
Was kostet ein Heizungsersatz? Typische Zahlen für ein Mehrfamilienhaus
Die Kosten variieren stark — je nach Gebäude, Heizsystem und Aufwand für Leitungen und Bohrungen. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen rechnen wir erfahrungsgemäss mit folgenden Grössenordnungen:
| Massnahme | Typische Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Öl/Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 80'000–120'000 | Inkl. Demontage, Installation, Anpassungen |
| Öl/Gas auf Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 100'000–160'000 | Bohrkosten machen den Unterschied |
| Anschluss Fernwärme | CHF 40'000–80'000 | Falls Netz vorhanden — regional unterschiedlich |
| Pellet-/Holzheizung | CHF 70'000–110'000 | Platzbedarf für Lager beachten |
Diese Zahlen sind Erfahrungswerte für ein MFH mit ca. 8 Wohnungen in der Zentralschweiz. Bei kleineren oder grösseren Liegenschaften, besonderen Gegebenheiten (z.B. Altbau mit schlechter Isolation) oder aufwändigen Bohrungen können die Kosten deutlich abweichen. Lassen Sie immer mehrere Offerten einholen.
Was viele unterschätzen: Es geht nicht nur um die Heizung selbst. Oft braucht es Anpassungen an der Elektroinstallation, neue Leitungen, einen Pufferspeicher oder zusätzliche Schalldämmung bei Aussengeräten. Diese Nebenkosten können nochmals 10–20 % der Gesamtkosten ausmachen.
Ist Ihr Erneuerungsfonds bereit für den Heizungsersatz?
Gerade bei Stockwerkeigentum stellt sich die Frage: Reicht der Erneuerungsfonds? Ein Heizungsersatz ist eine der grössten Einzelinvestitionen, die auf eine STWE-Gemeinschaft zukommen kann. Wenn der Fonds nicht ausreicht, muss eine Sondereinlage beschlossen werden — und das sorgt regelmässig für Diskussionen.
EF-Check
Ist Ihr Erneuerungsfonds ausreichend?
Angaben zur Liegenschaft
Grunddaten Ihres Gebäudes.
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Fördergelder: Bund und Kanton Luzern
Die Förderstruktur in der Schweiz ist zweistufig: Der Bund finanziert über das Gebäudeprogramm, und der Kanton legt mit eigenen Mitteln drauf. Im Kanton Luzern läuft das über das kantonale Energiegesetz und das zugehörige Förderprogramm.
Typische Fördergelder (Bund + Kanton)
Abhängig von Heizsystem, Gebäudegrösse und kantonalem Programm. Immer vor Baubeginn beantragen.
Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Welches System ersetzen Sie? Was bauen Sie ein? Wie gross ist die Liegenschaft? Liegt ein GEAK-Bericht vor? In der Praxis sehen wir bei einem typischen MFH-Heizungsersatz (Öl auf Wärmepumpe) Fördergelder zwischen CHF 10'000 und 30'000, wenn Bundes- und Kantonsbeiträge kombiniert werden.
Das wird typisch gefördert
- Ersatz fossiler Heizung durch Wärmepumpe
- Anschluss an Fernwärme/Nahwärme
- Einbau Holz-/Pelletheizung
- Kombination mit Solaranlage
- GEAK-Beratung (Beitrag an Kosten)
Typische Stolperfallen
- Antrag nach Baubeginn eingereicht
- Kein GEAK-Bericht vorgelegt
- Falsches Formular oder fehlende Unterlagen
- Frist für Fertigstellungsmeldung verpasst
- Gasheizung als Ersatz (nicht förderberechtigt)
Erster Schritt: Lassen Sie einen GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) erstellen. Damit sehen Sie, wo Ihre Liegenschaft energetisch steht, und können die Förderberechtigung klären. Die Kosten für den GEAK selbst werden teilweise ebenfalls gefördert.
Auswirkung auf Nebenkosten: So viel sparen Sie bei den Heizkosten
Der grösste laufende Vorteil eines Heizungsersatzes zeigt sich bei den Nebenkosten. Eine Wärmepumpe braucht deutlich weniger Energie als eine Öl- oder Gasheizung, weil sie Umgebungswärme nutzt und nur den Strom für den Kompressor bezahlen muss.
Typische Heizkosten-Reduktion
Bei Umstieg von Öl/Gas auf Wärmepumpe. Abhängig von Gebäudezustand, Isolation und Stromtarif.
In der Praxis sehen wir bei unseren Liegenschaften eine Reduktion der Heizkosten um 40 bis 60 Prozent nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe. Das hängt natürlich vom Ausgangszustand ab — ein schlecht isoliertes Gebäude profitiert weniger als ein gut gedämmtes. Aber selbst bei älteren Gebäuden ist die Einsparung spürbar.
Für Mieter heisst das: tiefere Akontozahlungen. Für Vermieter: weniger Nachzahlungsrisiko und zufriedenere Mieter. Und die CO2-Abgabe, die aktuell bei CHF 120 pro Tonne liegt und weiter steigen wird, fällt bei erneuerbaren Systemen komplett weg.
Wie verändern sich Ihre Nebenkosten?
Rechnen Sie selbst: Wie wirkt sich ein Heizungsersatz auf Ihre Nebenkosten aus?
Nebenkosten-Rechner
Vergleich mit dem Schweizer Durchschnitt
Angaben zur Liegenschaft
Basisdaten Ihrer Liegenschaft.
Optional
Daten werden nicht gespeichert. Berechnung erfolgt lokal im Browser.
Für Vermieter: Mietzinserhöhung nach Heizungsersatz
Ein Heizungsersatz ist mietrechtlich eine wertvermehrende Investition, soweit er über den blossen Unterhalt hinausgeht. Und bei einem Systemwechsel — zum Beispiel von Öl auf Wärmepumpe — geht er fast immer darüber hinaus.
Konkret: Der wertvermehrende Anteil kann auf den Mietzins umgelegt werden. Bei einem Systemwechsel liegt dieser Anteil typischerweise bei 50 bis 70 Prozent der Gesamtkosten. Der Rest gilt als werterhaltend und ist nicht umlagefähig. Die Mietzinserhöhung berechnet sich aus dem wertvermehrenden Anteil, verteilt auf die übliche Lebensdauer der Anlage (in der Regel 20–25 Jahre).
Gemäss OR Art. 269a kann der Vermieter den Mietzins erhöhen, wenn wertvermehrende Investitionen getätigt wurden. Die Erhöhung muss verhältnismässig sein und auf dem offiziellen Formular mitgeteilt werden. Der Mieter hat das Recht, die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anzufechten.
Beachten Sie: Die Fördergelder müssen vom wertvermehrenden Anteil abgezogen werden, bevor die Mietzinserhöhung berechnet wird.
Ich rate jedem Vermieter: Rechnen Sie die Mietzinserhöhung sauber durch und kommunizieren Sie transparent. Ein Heizungsersatz ist eine Investition, von der auch die Mieter profitieren — tiefere Heizkosten, besserer Komfort, keine Ölgerüche mehr. Das lässt sich gut erklären.
Für STWE: So beschliesst die Gemeinschaft den Heizungsersatz
Beim Stockwerkeigentum wird es etwas komplizierter. Die Heizung gehört zum gemeinschaftlichen Teil, und ein Ersatz muss an der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Das ist kein einfaches Abstimmen — es braucht ein qualifiziertes Mehr.
Ablauf beim STWE-Heizungsersatz
- 1Offerten einholen und Varianten vergleichen (mind. 2–3 Angebote)
- 2GEAK erstellen lassen und Fördermöglichkeiten abklären
- 3Informationsveranstaltung für alle Eigentümer organisieren
- 4Traktandierung an der ordentlichen oder ausserordentlichen Versammlung
- 5Beschluss mit qualifiziertem Mehr (Mehrheit der Eigentümer + >50 % der Wertquoten)
- 6Finanzierung klären: Erneuerungsfonds, Sondereinlage oder Kombination
- 7Fördergesuch vor Baubeginn einreichen
- 8Umsetzung und Abnahme
Bei vielen STWE-Gemeinschaften reicht der Erneuerungsfonds nicht für den gesamten Heizungsersatz. Das führt zu Sondereinlagen, die nicht bei allen Eigentümern willkommen sind. Umso wichtiger: frühzeitig planen, den Fonds gezielt äufnen und die Eigentümer rechtzeitig informieren. Ein transparenter Finanzierungsplan nimmt den meisten die Sorge.
Steuerlich: Jetzt noch Energiespar-Abzüge nutzen (bis 2028)
Was viele noch nicht auf dem Radar haben: Mit der beschlossenen Eigenmietwert-Abschaffung fallen auf Bundesebene ab 2029 auch die Abzüge für energetische Sanierungen weg. Das betrifft direkt den Heizungsersatz.
Heute können Sie die Kosten eines Heizungsersatzes — soweit sie als Liegenschaftsunterhalt gelten — über maximal drei Steuerperioden verteilt von der Bundessteuer abziehen. Das reduziert die effektive Belastung spürbar. Ab 2029 ist dieser Abzug auf Bundesebene voraussichtlich Geschichte.
Energiespar-Abzüge auf Bundesebene noch möglich
Ab 2029 fallen die Abzüge voraussichtlich mit der Eigenmietwert-Abschaffung weg. Kantonale Regelungen können abweichen.
Steuerplanung: Wenn Sie einen Heizungsersatz planen, sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder über das Timing. Wer die Investition auf zwei Steuerperioden verteilt (z.B. Anzahlung 2026, Schlussrechnung 2027), kann den Abzug über zwei Jahre strecken und so die Steuerbelastung optimieren. Auf kantonaler Ebene bleiben die Abzüge möglicherweise bestehen — klären Sie das im Einzelfall.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich meine Ölheizung ersetzen?+
Wie viel Fördergelder gibt es für einen Heizungsersatz?+
Kann ich die Kosten eines Heizungsersatzes auf die Mieter umlegen?+
Braucht es für den Heizungsersatz in einer STWE einen Beschluss?+
Lohnt sich ein Heizungsersatz finanziell?+
Theshoth Sritharan
Gründer, Valtis
Theshoth Sritharan ist Gründer von Valtis und begleitet Privatvermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften in der Zentralschweiz bei der professionellen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.
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