Datenschutz & Cookies

    Wir nutzen Cookies, um die Website zu messen und Anzeigen auszuwerten. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Sie entscheiden ueber Statistik und Marketing. Details in der Datenschutzerklaerung.

    Zurueck zum Blog
    Mietzins
    mietzinsanpassung berechnen schweiz

    Mietzinsanpassung berechnen: Referenzzinssatz, Teuerung und Kostensteigerung

    Wie Vermieter eine Mietzinsanpassung in der Schweiz berechnen: Referenzzinssatz, Teuerung, Kostensteigerungen, Senkungsbegehren und Formular.

    Valtis Redaktion22. Juli 20269 Min. Lesezeit

    Rechtsanker

    Art. 269a/269d/270a OR, Art. 13/16 VMWG. Rechtsstand geprueft am 22. Juli 2026.

    Kurz beantwortet

    Eine Mietzinsanpassung basiert auf dem Referenzzinssatz, der Teuerung und allgemeinen Kostensteigerungen. Der mietrechtliche Referenzzinssatz liegt seit dem 2. September 2025 bei 1.25 Prozent und wurde am 1. Juni 2026 bestätigt.

    Erhöhungen müssen formgerecht mit amtlichem Formular mitgeteilt werden. Senkungsbegehren des Mieters müssen sauber geprüft und beantwortet werden.

    Welcher Referenzzinssatz gilt?

    Massgebend ist der Referenzzinssatz, der dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt. Sinkt der Referenzzinssatz, kann ein Senkungsanspruch entstehen. Steigt er, kann eine Erhöhung möglich sein.

    Was darf gegengerechnet werden?

    Neben dem Referenzzinssatz können Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Die Berechnung muss nachvollziehbar bleiben; pauschale Begründungen führen in der Praxis zu Streit.

    Beispiel: von 1.50 auf 1.25 Prozent

    Wenn der aktuelle Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1.50 Prozent basiert und der neue Satz 1.25 Prozent beträgt, entsteht grundsätzlich ein Senkungspotenzial. Dieses kann durch Teuerung und Kostensteigerungen reduziert werden.

    Formvorschriften für Erhöhungen

    Eine Erhöhung braucht das amtliche Formular, die richtige Frist und eine klare Begründung. Fehler in Formular, Frist oder Zustellung können die Erhöhung nichtig machen.

    Passendes Valtis-Tool nutzen

    Mietzins berechnen

    Haeufige Fragen

    Kann ich den Mietzins automatisch erhöhen?

    Nein. Eine Erhöhung braucht eine gesetzliche Grundlage, Begründung und das korrekte Formular.

    Muss ich ein Senkungsbegehren akzeptieren?

    Sie müssen es prüfen. Je nach Teuerung, Kostensteigerung und Vertragsbasis kann eine Reduktion kleiner ausfallen oder nicht geschuldet sein.

    Wann ist die nächste Referenzzinssatz-Mitteilung relevant?

    Die nächste planmässige Publikation nach Juni 2026 ist der 1. September 2026.

    Quellen

    Kostenlos per Email

    Checkliste und Praxistipps per Email

    Kompakt zusammengefasst — damit Sie nichts vergessen.

    • Zusammenfassung als PDF-Checkliste
    • Konkrete Handlungsempfehlungen
    • Rechtliche Hinweise für Ihre Situation
    Kein Spam
    |Abmeldung jederzeit
    T

    Theshoth Sritharan

    Gründer, Valtis

    Theshoth Sritharan ist Gründer von Valtis und begleitet Privatvermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften in der Zentralschweiz bei der professionellen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.