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    Mietzins-Rechner

    Mietzinsanpassung berechnen — kostenlos in 30 Sekunden

    Berechnen Sie den zulässigen Mietzins basierend auf dem aktuellen Referenzzinssatz — kostenlos und anonym.

    1.25%

    Aktueller Referenzzinssatz (Stand März 2026)

    2.91%

    Mietzinsreduktion pro 0.25% Senkung

    OR 269d

    Gesetzliche Grundlage für Mietzinsanpassungen

    Die Mietzinsanpassung folgt der relativen Methode: Pro 0.25% Änderung des Referenzzinssatzes darf die Miete um 2.91% (Senkung) bzw. 3% (Erhöhung) angepasst werden. Unser Rechner berücksichtigt zusätzlich den Teuerungsausgleich und allgemeine Kostensteigerungen gemäss OR 269d.

    Mietvertrag
    Anpassung
    Ergebnis
    Basierend auf OR 269d. Alle Berechnungen sind Schätzwerte.

    Vertragsabschluss oder letzte Anpassung

    Für die Berechnung des Teuerungsausgleichs

    So funktioniert es

    So funktioniert die Mietzinsanpassung

    1

    Referenzzinssatz prüfen

    Der Referenzzinssatz wird quartalsweise vom Bund publiziert. Vergleichen Sie den aktuellen Satz mit dem Satz bei Vertragsabschluss oder letzter Anpassung.

    2

    Zulässige Anpassung berechnen

    Pro 0.25%-Punkt Veränderung darf der Mietzins um 2.91% angepasst werden. Dazu kommen Teuerungsausgleich und allfällige Kostensteigerungen.

    3

    Formgerecht mitteilen

    Die Anpassung muss auf dem amtlichen Formular des Kantons mitgeteilt werden — mit Begründung und Hinweis auf die Anfechtungsmöglichkeit.

    Häufige Fragen

    Eine Mietzinserhöhung ist zulässig, wenn der Referenzzinssatz gestiegen ist, die Teuerung zugenommen hat oder wertvermehrende Investitionen getätigt wurden. Die Erhöhung muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden und per nächstem Kündigungstermin gelten.

    Ja. Mietzinserhöhungen müssen in den meisten Kantonen auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Ohne das korrekte Formular ist die Erhöhung nichtig (Art. 269d OR). Die Formulare erhalten Sie bei der Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.

    Ja. Der Mieter hat 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung Zeit, die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Die Behörde prüft dann, ob die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

    Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt 1.25% (Stand März 2026). Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen quartalsweise publiziert und basiert auf dem hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.

    Mietzinsanpassungen korrekt und fristgerecht?

    Valtis übernimmt — von der Berechnung bis zum Versand.