Steuerabzüge für Ihre
Liegenschaft berechnen
Pauschalabzug oder effektive Kosten? Finden Sie die optimale Strategie für Ihre Steuererklärung 2025 — kostenlos und anonym.
70%
Eigenmietwert steuerbar bei Selbstnutzung (Kt. LU)
10/20%
Pauschalabzug je nach Gebäudealter
2028
Früheste Inkraftsetzung Eigenmietwert-Reform
Basierend auf dem HEV Luzern Leitfaden Steuererklärung 2025 (Version 22.01.2026) und den Weisungen der Dienststelle Steuern Kanton Luzern. Eigenmietwert-Reform ab 2028 noch nicht berücksichtigt.
Ihre Liegenschaft
Grunddaten für die Steuerberechnung
Steht auf Ihrer Schatzungsanzeige. 70% davon sind steuerbar.
Für Vermögenssteuer-Berechnung. Selbstbewohnt: 75% steuerbar.
Kostenlos · Anonym · Keine Registrierung · Basierend auf HEV Luzern Leitfaden 2025
Häufige Fragen
10% des steuerbaren Mietertrags für Gebäude unter 10 Jahren, 20% für Gebäude ab 10 Jahren. Sie können jedes Jahr pro Liegenschaft neu zwischen Pauschale und effektivem Abzug wählen (Wechselpauschale).
Ja. Beiträge gelten im Einzahlungsjahr als abziehbare Unterhaltskosten, sofern sie unwiderruflich dem Fonds zugewiesen sind und ausschliesslich für Reparatur- und Instandhaltungskosten verwendet werden.
Ja. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind vollumfänglich abziehbar — auch wenn sie wertvermehrend sind (z.B. Wärmepumpe, Wärmedämmung, GEAK). Nicht genutzte Beträge können auf 2 Folgejahre übertragen werden.
Der Eigenmietwert entspricht der mittleren Marktmiete. Bei Eigennutzung sind 70% steuerbar. Für ausserkantonale Objekte (z.B. Ferienwohnungen) gilt keine Reduktion. Der Wert kann via Einsprache angefochten werden.
Die Reform wurde am 28.09.2025 mit 57.7% Ja angenommen (Kt. LU: 67.5%). Die Änderungen treten frühestens per 01.01.2028 in Kraft. Für 2025 und 2026 ändert sich nichts. Nach Inkraftsetzung entfallen die Unterhaltsabzüge für selbstbewohntes Eigentum.
Bewirtschaftung, die sich auch steuerlich lohnt
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