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    Vertraulich und unverbindlich

    Frage zum Stockwerkeigentum? Wir schauen es mit Ihnen an.

    Sonderbeitrag erhalten. Sanierung beschlossen. Ein Beschluss, den Sie nicht nachvollziehen können.

    Schildern Sie Ihre Situation. Wir geben Ihnen eine Einschätzung nach Schweizer Recht. Individuell, nicht generisch.

    Kostenlos starten. Keine Anmeldung nötig. Basierend auf ZGB Art. 712a-712t.

    Sie sind nicht der Einzige

    Als Eigentümer allein mit dem Reglement.

    Die Verwaltung entscheidet. Die Mehrheit beschliesst. Die Rechnung kommt. Und Sie fragen sich: Muss ich das so hinnehmen? Stockwerkeigentum ist komplex. Ein Fachanwalt kostet CHF 300 bis 500 pro Stunde. Und die einzige Hotline des STWE-Verbands ist 3 Stunden pro Woche offen.

    Streitigkeiten in Stockwerkeigentümergemeinschaften nehmen laufend zu. Häufigste Gründe: unterfinanzierte Erneuerungsfonds, unerwartete Sonderbeiträge und unterschiedliche Interessen bei Sanierungen.Das pensionierte Paar und die junge Familie haben selten die gleiche Perspektive auf eine CHF 80'000-Dachsanierung. Aber beide haben Rechte.

    Quellen: HEV Schweiz, Hochschule Luzern / BWO, Raiffeisen Ratgeber

    Der Brief mit der Zahl, die wehtut.

    Sonderbeitrag, muss ich zahlen?

    CHF 15'000 für die Fassade. CHF 40'000 fürs Dach. Der Erneuerungsfonds reicht nicht. Ob die Forderung korrekt ist und was Sie tun können, lässt sich klären.

    Alle reden von Sanierung. Keiner von den Kosten.

    Wer zahlt was bei der Sanierung?

    Notwendig, nützlich oder luxuriös: Das Gesetz unterscheidet, und nicht jede Sanierung braucht Einstimmigkeit. Was für Ihren Fall gilt, hängt von den Details ab.

    Die Versammlung hat entschieden. Gegen Sie.

    Beschluss anfechten, aber wie?

    Sie haben 30 Tage (Art. 75 ZGB). Danach ist das Recht verwirkt. Ob eine Anfechtung Aussicht hat, lässt sich schnell einschätzen, bevor die Frist abläuft.

    Nächste Woche ist Versammlung. Sie haben Fragen.

    Stimmrecht, Quorum, Vollmacht?

    Qualifiziertes Mehr, einfache Mehrheit, Einstimmigkeit: Wann gilt was? Wer das vorher weiss, wird an der Versammlung nicht überfahren.

    Ihr Nachbar hat umgebaut. Einfach so.

    Sonderrecht oder Gemeinschaft?

    Gehört das Fenster Ihnen oder allen? Darf der Nachbar den Balkon verglasen? Die Abgrenzung ist komplizierter als die meisten denken.

    Die Verwaltung reagiert nicht. Seit Monaten.

    Verwaltung wechseln, geht das?

    Ja. Einfaches Mehr reicht (OR Art. 404). Aber der Prozess hat Tücken, und als einzelner Eigentümer ist es nicht immer leicht, die Mehrheit zu gewinnen.

    Sie möchten vermieten. Das Reglement sagt... was genau?

    Vermietung und Airbnb erlaubt?

    Es kommt aufs Reglement an: 'Wohnnutzung' ist kein automatisches Verbot. Aber gewerbsmässige Kurzzeitvermietung kann eingeschränkt werden.

    50 Seiten Reglement. Keine Ahnung was gilt.

    Reglement verstehen, ohne Juristendeutsch

    Nutzungsordnung, Kostenverteilung, Sonderrechte. Wir lesen Ihr Reglement mit Ihnen und übersetzen es in verständliche Sprache.

    Wie möchten Sie starten?

    Kostenlos starten. Sofort Antworten.

    Schildern Sie Ihre Situation im Chat. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung nach Schweizer Recht. Kostenlos und vertraulich.

    Am schnellsten

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    • Kein Login, kein Account
    • Sofortige Einschätzung
    • Persönliche Begleitung bis zur Lösung
    • Kostenlos starten

    Mit persönlichem Bereich

    Ideal für laufende Fälle. Sanierung begleiten, Versammlungen vorbereiten, mehrere Themen gleichzeitig. Dashboard, Dokumentenablage, gesicherter Verlauf.

    Sie erhalten eine E-Mail zum Passwort setzen. Danach starten Sie direkt im Chat.

    So funktioniert's

    Drei Schritte, dann wissen Sie mehr.

    01

    Erzählen Sie, was passiert ist.

    In Ihren eigenen Worten. Zum Beispiel: «Die Verwaltung hat einen Sonderbeitrag von CHF 15'000 pro Wohnung beschlossen. Der EF deckt nur die Hälfte. Muss ich das bezahlen?»

    02

    Wir schauen es uns an.

    Sie erhalten eine individuelle Einschätzung nach Schweizer Stockwerkeigentumsrecht (ZGB Art. 712a-712t) und Ihrem Reglement-Kontext. Keine generischen Gesetzestexte.

    03

    Sie wissen, was Sie tun können.

    Sie wissen, welche Rechte Sie als Miteigentümer haben, welche Fristen laufen und was der sinnvollste nächste Schritt ist. Wenn ein Fachanwalt nötig ist, sagen wir das offen.

    Unser Versprechen

    Vertraulich und geschützt

    Ihre Verwaltung erfährt nichts. Die anderen Eigentümer erfahren nichts. Alles bleibt zwischen Ihnen und uns. Wir geben nichts weiter ohne Ihr Einverständnis.

    Auf Ihre Situation zugeschnitten

    Keine generischen Gesetzestexte. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung für Ihren konkreten Fall, mit Lösungsvorschlägen, die zu Ihrer Gemeinschaft passen.

    Schweizer Recht, Schweizer Daten

    Alles basiert auf ZGB Art. 712a-712t und dem Schweizer Obligationenrecht. Ihre Daten bleiben in der Schweiz. Kein Weiterverkauf, keine Werbung.

    Im Vergleich

    Für Stockwerkeigentümer gibt es erstaunlich wenig Anlaufstellen.

    Hier sehen Sie den Unterschied auf einen Blick.

     
    Valtis
    HEV
    Kosten
    ab CHF 0
    CHF 75/Jahr
    Erste Antwort
    Sofort
    Tage
    Vertraulich
    Rund um die Uhr
    STWE-spezialisiert
    Teilweise
    Ohne Mitgliedschaft
    Gerichtsvertretung

    Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Fachanwalt für Immobilienrecht. Wir sagen Ihnen, wann das der Fall ist.

    Stockwerkeigentum in Zahlen
    670'000
    STWE-Haushalte in der Schweiz
    Tendenz steigend, Neubauten fast nur noch STWE
    84%
    haben einen Erneuerungsfonds
    Aber viele sind unterfinanziert
    30 Tage
    Frist für Beschlussanfechtung
    Art. 75 ZGB, danach verwirkt
    3 Std/Wo
    STWE-Verband Hotline
    Dienstag 9 bis 12 Uhr. Das war's.
    Ihre Fragen

    Was Sie wissen möchten, bevor Sie starten.

    Erfährt meine Verwaltung oder die Gemeinschaft davon?

    Nein. Wir kontaktieren weder Ihre Verwaltung noch andere Miteigentümer. Alles bleibt vertraulich zwischen Ihnen und uns, solange Sie nichts anderes wünschen.

    Ist das eine Rechtsberatung?

    Nein. Unser STWE-Tool ist eine Orientierungshilfe. Wir ersetzen keinen Fachanwalt, aber wir helfen Ihnen einzuschätzen, ob Sie einen brauchen und was der sinnvollste nächste Schritt wäre.

    Was kostet das?

    Der Einstieg ist kostenlos. Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung. Eine ausführliche Analyse mit Handlungsplan kostet CHF 14.90.

    Wer steht dahinter?

    Valtis, ein Schweizer Unternehmen für Immobilienbewirtschaftung. Wir bewirtschaften selbst Stockwerkeigentum und kennen die Herausforderungen aus der täglichen Praxis, nicht nur aus dem Gesetzbuch.

    Ich bin STWE-Präsident, kann ich das auch nutzen?

    Klar. Unser STWE-Tool ist für alle Miteigentümer gedacht, auch für Präsidenten und Ausschuss-Mitglieder. Gerade wenn man Verantwortung trägt, ist eine zweite Meinung oft hilfreich.

    Kann ich auch Dokumente schicken?

    Ja. Sie können Ihr Reglement, Versammlungsprotokolle oder Abrechnungen direkt im Chat besprechen. Wir helfen Ihnen, die relevanten Punkte zu identifizieren.

    Wann sollte ich trotzdem zum Anwalt?

    Bei Beschlussanfechtungen vor Gericht, hohen Sonderbeiträgen, Baumängeln oder verbindlicher Vertretung. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann professionelle Hilfe der bessere Weg ist.

    Kostenlose Analyse

    Ihre STWE-Analyse als PDF

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    Das erhalten Sie per Email

    • Rechtliche Einordnung nach ZGB Art. 712a–712t
    • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Situation
    • Fristen und Formvorschriften die Sie beachten müssen
    • Mustervorlage für Beschlussanfechtung oder Verwaltungswechsel
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    So funktioniert Valtis für Vermieter

    Sie müssen das nicht alleine klären.

    Schildern Sie Ihre Situation als Eigentümer. Vertraulich, in Ihren Worten. Wir geben Ihnen eine individuelle Einschätzung nach Schweizer Recht.

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    Hinweis: Unser STWE-Tool ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung im Sinne des BGFA. Die Einschätzungen basieren auf dem aktuellen Schweizer Stockwerkeigentumsrecht (ZGB Art. 712a-712t) sowie dem Obligationenrecht, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bei Beschlussanfechtungen, hohen Streitwerten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Immobilienrecht. Valtis übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieser Orientierungshilfe vorgenommen werden.