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    Für STWE-Gemeinschaften

    Eigentümerversammlung 2026 vorbereiten: Checkliste für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften

    Theshoth Sritharan, Gründer Valtis·März 2026·9 Min. Lesezeit
    Eigentümerversammlung in einer Schweizer STWE-Gemeinschaft

    Jedes Frühjahr das gleiche Bild: Die Eigentümerversammlung steht an, und die Hälfte der Gemeinschaft ist nicht vorbereitet. Fehlende Quoren, eine Traktandenliste mit Lücken, Diskussionen ohne Ergebnis — ich sehe das bei fast jeder STWE-Gemeinschaft, die zu uns kommt. Wer schlecht vorbereitet in die Versammlung geht, riskiert ungültige Beschlüsse und blockierte Sanierungen. Das muss nicht sein.

    Wir bei Valtis übernehmen die komplette Vorbereitung und Durchführung von STWE-Versammlungen — aber auch wenn Sie es selbst machen, hilft Ihnen dieser Leitfaden.

    Was das Gesetz vorschreibt

    Bevor wir in die Praxis einsteigen: Hier die rechtlichen Grundlagen, die Sie kennen müssen. Das Stockwerkeigentumsrecht steht in den Art. 712a–712t ZGB.

    Gesetzliche Grundlagen (ZGB)
    • Mindestens eine Versammlung pro Jahr (Art. 712m ZGB). Die Verwaltung beruft ein — oder ein Fünftel der Eigentümer kann die Einberufung verlangen.
    • Einladung mit Traktandenliste: Jeder Eigentümer muss rechtzeitig und schriftlich eingeladen werden. Die Traktandenliste muss alle Verhandlungsgegenstände enthalten — über Punkte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, darf grundsätzlich nicht beschlossen werden.
    • Einladungsfrist: Das Gesetz schreibt keine Mindestfrist vor, aber die meisten Reglemente verlangen 20 bis 30 Tage. Prüfen Sie Ihr Reglement.
    • VMWG-Formularanforderungen 2026: Mit den neuen Verordnungsanpassungen zur Verwalter-Meldepflicht (VMWG) gelten ab 2026 erweiterte Anforderungen an die Dokumentation der Verwaltungstätigkeit. Die Jahresrechnung muss nun detaillierter aufgeschlüsselt werden, insbesondere bei den Verwaltungshonoraren und Drittleistungen.
    Achtung

    Formfehler bei der Einladung können dazu führen, dass Beschlüsse anfechtbar sind — mit allen Konsequenzen. Prüfen Sie Ihr Reglement sorgfältig.

    Die perfekte Traktandenliste

    Ohne saubere Traktandenliste keine sauberen Beschlüsse. Diese Punkte gehören auf jede ordentliche Versammlung:

    1Begrüssung, Feststellung des Quorums und Wahl des Protokollführers
    2Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
    3Jahresrechnung des Vorjahres — inkl. Vergleich zum Budget
    4Genehmigung des Budgets für das laufende Jahr
    5Erneuerungsfonds: Stand, Einlagen, allfällige Erhöhung
    6Entlastung der Verwaltung
    7Wahlen: Verwaltung, Revisionsstelle, allfällige Ausschüsse
    8Verschiedenes

    Je nach Liegenschaft kommen Zusatztraktanden dazu:

    • Sanierungsprojekte: Dach, Fassade, Heizungsersatz, Liftmodernisierung. Hier braucht es konkrete Offerten und Finanzierungsvorschläge.
    • Anpassung der Hausordnung: E-Ladestationen, Waschküchenreglement, Lärmregelungen.
    • Sondernutzungsrechte: Gartennutzung, Parkplätze, Kellerabteile.
    • Versicherungsanpassungen: Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Elementarschadendeckung.
    Praxis-Tipp

    Jeder Eigentümer hat das Recht, Traktanden zu beantragen. Setzen Sie in der Einladung eine Frist für Traktandenwünsche — das vermeidet Überraschungen an der Versammlung.

    Quorum und Abstimmung

    Das Abstimmungssystem im STWE ist zweistufig — es zählen Köpfe und Wertquoten gleichzeitig. Je nach Thema braucht es unterschiedliche Mehrheiten:

    Ordentliche Verwaltungshandlungen

    Budget, Jahresrechnung

    Einfaches Mehr nach Köpfen und Wertquoten

    Bauliche Massnahmen

    nützlich, nicht notwendig

    Qualifiziertes Mehr: Mehrheit der Eigentümer, die zugleich mehr als die Hälfte der Wertquoten vertreten

    Luxuriöse Bauarbeiten

    Einstimmigkeit aller Eigentümer

    Zweckänderung

    z.B. Wohnung zu Büro

    Einstimmigkeit aller Eigentümer

    Rechtlicher Hinweis

    Vertretung durch Vollmacht: Wer nicht persönlich teilnehmen kann, darf sich vertreten lassen. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich vorliegen. Es empfiehlt sich, ein Vollmachtsformular zusammen mit der Einladung zu versenden. Vollmachten zählen zum Quorum.

    Praxis-Tipp

    Klären Sie im Vorfeld ab, wie viele Eigentümer an der Versammlung teilnehmen werden. Wenn sich abzeichnet, dass das Quorum knapp wird, erinnern Sie frühzeitig an die Möglichkeit der Vertretung.

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    Versammlungs-Helfer

    Traktanden, Quorum und Checkliste in 2 Minuten

    Gemeinschaft
    Traktanden
    Ergebnis

    Angaben zur Gemeinschaft

    Daten werden nicht gespeichert. Berechnung erfolgt lokal im Browser.

    10-Punkte Checkliste: 4 Wochen vor der Versammlung

    Starten Sie mindestens vier Wochen vorher. Klingt früh, aber glauben Sie mir: Wenn zwei Wochen vor der Versammlung die Jahresrechnung noch fehlt, wird es stressig.

    1

    Termin festlegen

    Berücksichtigen Sie Schulferien und Feiertage. Ein Dienstag- oder Mittwochabend funktioniert erfahrungsgemäss am besten.

    2

    Traktandenliste erstellen

    Alle Standardtraktanden plus anstehende Sonderthemen. Eigentümern eine Frist für Traktandenwünsche setzen.

    3

    Jahresrechnung fertigstellen

    Vergleich zum Budget, Erläuterungen zu Abweichungen, Revisionsbericht beilegen.

    4

    Erneuerungsfonds-Stand berechnen

    Aktueller Stand, geplante Einlagen, allfällige Entnahmen für Sanierungsprojekte transparent ausweisen.

    5

    Offerten für Sanierungen einholen

    Falls Sanierungsprojekte anstehen: mindestens zwei bis drei Konkurrenzofferten vorbereiten. Nur mit konkreten Zahlen lässt sich ein Beschluss fassen.

    6

    Einladung versenden

    Schriftlich, mit Traktandenliste und allen relevanten Unterlagen. Mindestens 20 Tage vor der Versammlung (oder gemäss Reglement). Versand per A-Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.

    7

    Vollmachtsformular beilegen

    Ein einfaches Formular, das der abwesende Eigentümer ausfüllen und einem Vertreter mitgeben kann.

    8

    Raum reservieren

    Genügend Platz, gute Akustik, Beamer oder Bildschirm für Präsentationen. Idealerweise ein neutraler Ort (nicht die Privatwohnung des Verwalters).

    9

    Protokollführer bestimmen

    Das Protokoll ist das rechtlich verbindliche Dokument der Versammlung. Wählen Sie jemanden, der präzise und zuverlässig formuliert.

    10

    Unterlagen digital bereitstellen

    Nicht jeder Eigentümer hat die Papierunterlagen griffbereit. Stellen Sie alle Dokumente zusätzlich digital zur Verfügung — z.B. per Cloud-Link oder E-Mail-Versand.

    Häufige Fehler bei der Eigentümerversammlung

    Drei Fehler sehe ich bei fast jeder Gemeinschaft, die ohne professionelle Verwaltung arbeitet:

    1. Keine Beschlüsse zum Erneuerungsfonds

    Niemand redet gerne über Geld — schon gar nicht über höhere Einlagen. Aber wenn dann das Dach saniert werden muss und der Fonds leer ist, stehen plötzlich Sonderzahlungen von CHF 15'000 pro Einheit im Raum. Das führt zu Streit, der sich vermeiden lässt.

    800–1'200

    CHF pro Wohneinheit und Jahr

    Empfohlene Mindesteinlage in den Erneuerungsfonds. Bei älteren Liegenschaften deutlich mehr.

    2. Vertagung von Sanierungsentscheiden

    «Wir schauen das nächstes Jahr nochmal an» — dieser Satz hat schon viele Liegenschaften Hunderttausende Franken gekostet.

    Konkretes Beispiel: Eine Flachdachabdichtung heute für CHF 30'000, oder in drei Jahren eine Komplettsanierung für CHF 120'000, weil Wasser in die Isolation eingedrungen ist. Sanierungsentscheide gehören auf die Traktandenliste — mit Offerten und einem Finanzierungsplan, nicht mit «schauen wir nächstes Jahr».

    Sanierungsstau vermeiden

    Eine Teilsanierung heute für CHF 30'000 kann in drei Jahren zur Komplettsanierung für CHF 120'000 werden. Holen Sie rechtzeitig Offerten ein und stellen Sie Sanierungsentscheide auf die Traktandenliste.

    3. Fehlende oder ungenaue Protokollierung

    Das Protokoll ist Ihr Beweismittel. Steht darin nicht klar, was beschlossen wurde, mit welcher Mehrheit und welchem Stimmenverhältnis — dann kann jeder Eigentümer den Beschluss anfechten.

    Was ins Protokoll gehört
    • Anwesende (inkl. Vollmachten)
    • Jeden Beschluss mit genauem Wortlaut
    • Das Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung)
    • Allfällige Vorbehalte einzelner Eigentümer

    Häufige Fragen (FAQ)

    Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
    Gemäss ZGB Art. 712m muss die Stockwerkeigentümer-Versammlung mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Einberufung erfolgt durch die Verwaltung oder auf Verlangen eines Fünftels der Stockwerkeigentümer. In der Praxis findet die ordentliche Versammlung meist im Frühling statt, um die Jahresrechnung des Vorjahres zu genehmigen.
    Was passiert wenn das Quorum nicht erreicht wird?
    Wird das Quorum (Anwesenheits- oder Stimmquorum) nicht erreicht, können keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. In der Regel muss eine zweite Versammlung einberufen werden, für die je nach Reglement ein tieferes Quorum gelten kann. Wichtig: Vollmachten zählen zur Quorumsberechnung dazu.
    Kann man an der Eigentümerversammlung per Vollmacht teilnehmen?
    Ja, Stockwerkeigentümer können sich an der Versammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt werden. Es empfiehlt sich, das Vollmachtsformular zusammen mit der Einladung zu versenden, damit abwesende Eigentümer ihre Stimme delegieren können.

    Fazit

    Vier Wochen Vorlauf, eine saubere Traktandenliste und rechtzeitig versandte Unterlagen — mehr braucht es nicht für eine produktive Versammlung. Das klingt simpel, aber die meisten Gemeinschaften scheitern genau daran.

    Falls Sie das nicht selbst stemmen wollen: Wir machen das täglich. Von der Einladung über die Durchführung bis zum Protokollversand. Melden Sie sich für ein kurzes Gespräch — kostenlos und unverbindlich.

    T

    Theshoth Sritharan

    Gründer, Valtis

    Theshoth Sritharan ist Gründer von Valtis und begleitet Privatvermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften in der Zentralschweiz bei der professionellen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.

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    Wir übernehmen die Organisation — Traktandenliste, Einladung, Durchführung, Protokoll. Alles aus einer Hand.

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