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    Was tun bei Mietausfall?

    März 2026·5 Min. Lesezeit

    Wenn ein Mieter in der Schweiz die Miete nicht zahlt, regelt OR Art. 257d das Vorgehen strikt: Zuerst eine schriftliche Mahnung mit 30-Tage-Zahlungsfrist und ausdrücklicher Kündigungsandrohung, danach — falls der Mieter nicht zahlt — die ausserordentliche Kündigung mit 30 Tagen Frist auf Monatsende. Formfehler machen die gesamte Kündigung unwirksam.

    Schritt-für-Schritt: Das korrekte Vorgehen bei Mietausfall

    Schritt 1: Schriftliche Mahnung

    Sobald die Miete ausbleibt, müssen Sie dem Mieter eine schriftliche Mahnung zustellen. Diese muss zwingend enthalten:

    • Genaue Bezeichnung des ausstehenden Betrags (inkl. Nebenkosten)
    • Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen (bei Wohn- und Geschäftsräumen)
    • Ausdrückliche Androhung der Kündigung bei Nichtzahlung

    Ohne ausdrückliche Kündigungsandrohung in der Mahnung ist eine spätere Kündigung unwirksam — auch wenn der Mieter monatelang nicht zahlt.

    Wichtig bei Familienwohnungen: Wenn der Mieter verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, muss die Mahnung beiden Ehegatten bzw. Partnern separat zugestellt werden.

    Schritt 2: Ausserordentliche Kündigung

    Zahlt der Mieter innerhalb der 30-tägigen Frist nicht, können Sie die ausserordentliche Kündigung aussprechen:

    • Kündigungsfrist: 30 Tage auf Ende eines Monats
    • Das amtliche Kündigungsformular des jeweiligen Kantons ist zwingend zu verwenden
    • Bei Familienwohnungen: Kündigung wiederum beiden Ehegatten separat zustellen
    PhaseFristWas zu tun ist
    Miete ausstehendSofortMahnung vorbereiten
    Mahnung30 Tage ZahlungsfristSchriftlich, eingeschrieben, mit Kündigungsandrohung
    Kündigung30 Tage auf MonatsendeAmtliches Formular, korrekte Zustellung
    Mieter zieht nicht ausNach AblaufAusweisung über Schlichtungsbehörde / Gericht

    Häufige Formfehler — und ihre Folgen

    • Keine Kündigungsandrohung in der Mahnung — Kündigung nichtig
    • Falsche Frist (weniger als 30 Tage) — Kündigung nichtig
    • Nicht an beide Ehegatten zugestellt — Kündigung anfechtbar
    • Kein amtliches Formular verwendet — Kündigung nichtig
    • Kündigung nicht auf Monatsende — Kündigung nichtig

    Ein einziger Formfehler kann den gesamten Prozess um Monate zurückwerfen und erhebliche finanzielle Verluste verursachen.

    Prävention: Mietausfälle vermeiden

    • Sorgfältige Mieterprüfung vor Vertragsabschluss (Betreibungsauskunft, Referenzen)
    • Mietkautionskonto gemäss OR Art. 257e einrichten
    • Regelmässiges Monitoring der Mieteingänge
    • Frühzeitige Kommunikation bei Zahlungsproblemen

    Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen oder lesen Sie, ob Sie selbst verwalten oder eine Verwaltung beauftragen sollten.

    Fazit

    Bei Mietausfall in der Schweiz gilt: Korrektes Vorgehen nach OR Art. 257d ist Pflicht. Die Formvorschriften sind streng — Fehler kosten Zeit und Geld.

    Kostenlos per Email

    Muster-Mahnung und Ablauf-Checkliste

    Die korrekte Mahnung nach OR Art. 257d — sofort einsetzbar.

    • Muster-Mahnung mit allen Pflichtangaben
    • Ablauf-Checkliste: Mahnung → Kündigung → Betreibung
    • 5 Formfehler die alles zunichte machen
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